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Baurecht
Das Baurecht wird in das private und das öffentliche Baurecht unterteilt.
Privates Baurecht
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den Personen, die für ihn ein Bauwerk erstellen. Je nach Lage des Einzelfalls sind etwa der Architekt, der Bauträger und der ausführende Bauunternehmer beteiligt. Die Rechtsgrundlagen des privaten Baurechts finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und in der Verdingungsordnung für Bauleistungen, insbesondere im Teil B (VOB/B).
Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht wird seinerseits in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht unterteilt.
Das Bauplanungsrecht ist als Bundesrecht insbesondere im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Es befasst sich mit dem Recht der Ortsplanung durch die Gemeinden und der Zulässigkeit der Nutzung des Grund und Bodens.
Daneben haben die einzelnen Bundesländer entsprechende Bauordnungen erlassen. In Hessen ist dies die Hessische Bauordnung (HBO). Das Bauordnungsrecht befasst sich mit den sicherheitsrechtlichen Anforderungen an die einzelne bauliche Anlage und mit dem baurechtlichen Verfahren.
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